Bitte beachten: Konferenzteilnahmen dürfen nicht gef?rdert werden.
F?rderf?hig sind Aufenthalte in den L?ndern der EU, Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Norwegen und der Türkei mit einer Dauer von mindestens zwei bis maximal zehn Tagen.
Es k?nnen maximal zwei Reisetage und Aufenthaltskosten erstattet werden. Die H?he des ERASMUS+ Zuschusses richtet sich nach dem Reisekostengesetz und dem jeweiligen Gastland. Personen mit chronischen Erkrankungen oder Behinderung k?nnen zus?tzliche Mittel beantragen, bitte sprechen Sie uns deshalb an.
Antr?ge auf eine ERASMUS+ Personalmobilit?t sind laufend m?glich. Bitte wenden Sie sich bei Interesse zuerst an Akademische Auslandsamt, andrea.brueckner@hft-stuttgart.de.
Teilnehmerinnen und Teilnehmer müssen vor der Mobilit?t eine ERASMUS+ Annahmeerkl?rung abgeben und es wird ein Arbeitsprogramm mit der Gasteinrichtung vereinbart, das stichwortartig die angestrebten Ziele des Austausches erkl?rt.
Es wird die grunds?tzliche Bereitschaft vorausgesetzt, G?ste im Rahmen einer Personalmobilit?t an der HFT Stuttgart zu empfangen .
Weitere Informationen zur ERASMUS+ Fort- und Weiterbildung im Ausland finden sich in dem Flyer, auf der Homepage und in dem Erkl?rvideo des Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD).
Unter http://staffmobility.eu/ finden Sie Angebote zu Veranstaltungen von Hochschulen aus ganz Europa.