gestapelte Geldmünzen
Aufnahme und Fortführung des Studiums

Semesterbeitrag

Zur Aufnahme und Fortführung des Studiums (von einem zum n?chsten Semester) zahlen die 虎扑篮球_虎扑nba直播-社区*论坛den und Promovierenden einen Beitrag und ggfs. Studiengebühren pro Semester.

Der Semesterbeitrag von 184,50 € zum Wintersemester 2025/2026 setzt sich zusammen aus:

  • 96,50 € 虎扑篮球_虎扑nba直播-社区*论坛denwerksbeitrag*
  • 80,00 € Semestergebühr “Verwaltungskostenbeitrag”
  • 8,00 € Semestergebühr "Verfasste 虎扑篮球_虎扑nba直播-社区*论坛denschaft" (Reduzierung zum Wintersemester 2025/2026)

Wer unter die Studiengebührenpflicht für Internationale 虎扑篮球_虎扑nba直播-社区*论坛de oder Zweitstudiengebühren f?llt, zahlt die Gebühren zusammen mit dem o. g. Semesterbeitrag im gleichen Zeitraum. 

Die Bezahlung und somit Rückmeldung ins n?chste Semester erfolgt per ?berweisung.

Neues Campus-Portal für 虎扑篮球_虎扑nba直播-社区*论坛de (STU)

Ablauf Rückmeldung

  • Der Semesterbeitrag wird per ?berweisung gezahlt.
  • Info über individuelle Gebührenh?he und die Bankdaten unter Zahlungen
  • Erstellung/Druck Ihrer Immatrikulationsbescheinigung (ca. 7 Tage ab ?berweisung) unter Bescheinigungen/Bescheide
  • ?bersicht über die bezahlten Gebühren ab WiSe 23/24


Link: https://campus.hft-stuttgart.de

Alles Wichtige hierzu unten in den FAQs.

Rückmeldung ins n?chste Semester

Was ist die Rückmeldung?

Wie melde ich mich zurück?

Wo finde ich die Daten, die ich zur Banküberweisung ben?tige?

Ich bin internationaler 虎扑篮球_虎扑nba直播-社区*论坛der und meine Gebührenh?he stimmt nicht! Was muss ich tun?

Muss ich Kontoinhaber/ Kontoinhaberin des zahlenden Kontos sein?

Wann bin ich für das n?chste Semester rückgemeldet und erhalte eine Immatrikulationsbescheinigung?

Was muss ich tun, wenn die Rückmeldung auch nach 7 Tagen noch nicht erfolgt ist?

Was ist eine Rückmeldesperre?

Muss ich mich rückmelden, wenn ich ein Semester im Ausland studiere, das Praxissemester absolviere oder im Urlaubssemester bin?

Ich bin Absolvent:in und schreibe noch Prüfungen. Was mache ich, wenn ich eine Prüfung nicht bestehe?

Rückerstattung Semestergebühren und 虎扑篮球_虎扑nba直播-社区*论坛denwerksbeitrags bei Exmatrikulation

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an Michaela Matheis

hier

Nicht studiengebührenpflichtig sind Sie, wenn diese Angaben auf Sie zutreffen:

  • Staatsangeh?rigkeit Mitgliedstaat EU/EWR
  • Inl?ndische Hochschulzugangsberechtigung (deutsches Abitur)
    • Allgemeine Hochschulreife,
    • fachgebundene Hochschulreife,
    • Fachhochschulreife,
    • schulische Qualifikation und Deltaprüfung, soweit die Fachhochschulreife oder die fachgebundene Hochschulreife in Deutschland erworben wurde,
    • eine anerkannte berufliche Aufstiegsfortbildungsprüfung, soweit diese in Deutschland abgelegt wurde,
    • berufliche Qualifikation und Eignungsprüfung, soweit die Berufsausbildung und –erfahrung in Deutschland absolviert wurde,
    • weitere inl?ndische Vorbildungen, die das Kultusministerium anerkannt hat.

Von der Studiengebührenpflicht ausgenommen sind Sie,

  • wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland nicht nur zum Zweck des Studiums, sondern aus famili?ren Gründen (z. B. Ehegatte, Lebenspartner oder Kind eines Deutschen, eines EU/EWR-Bürger oder eines Ausl?nders mit Niederlassungserlaubnis) besitzen.
  • aufgrund von Flucht aus dem Heimatland (u.a. ukrainische 虎扑篮球_虎扑nba直播-社区*论坛de ab dem Sommersemester 2022 mit §24 AufenthG) oder
  • eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis aus anderen Gründen haben.
  • wenn Sie sich schon 5 Jahre oder l?nger in Deutschland aufgehalten und gearbeitet haben.
  • wenn Sie BAf?G erhalten.

Die detaillierten Ausnahme-Gründe finden Sie hier.

Befreit von der Studiengebührenpflicht sind

  • Internationale 虎扑篮球_虎扑nba直播-社区*论坛de, die im Rahmen von gegenseitigen Landes- oder Hochschulvereinbarungen für einen zeitlich begrenzten Aufenthalt nach Baden-Württemberg kommen,
  • Erasmus- 虎扑篮球_虎扑nba直播-社区*论坛de,
  • Internationale 虎扑篮球_虎扑nba直播-社区*论坛de einer Partnerhochschule, die im Rahmen von Doppelabschlussprogrammen an die HFT kommen

Gerne stehen Ihnen auch die Mitarbeiter des International Student Office als Ansprechpartner zur Verfügung

Auf Antrag k?nnen Sie von der Studiengebührenpflicht befreit werden

  • w?hrend eines Urlaubssemesters, sofern der Antrag vor Beginn der Vorlesungszeit gestellt wurde,
  • w?hrend eines praktischen Studiensemesters,
  • als Asylsuchende/r mit Aufenthaltsgestattung,
  • aufgrund einer erheblich studienerschwerenden Behinderung im Sinne des § 2 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch.

Wichtig ist: Der Antrag muss vor Beginn der Vorlesungszeit gestellt werden!

Ablauf bei der Bewerbung um einen Studienplatz:

  • Wenn Sie einen Studienplatz erhalten und diesen annehmen, erhalten Sie per Mail einen Gebührenbescheid mit Anh?rungsbogen.
  • Sofern Sie Ihrer Ansicht nach unter die Ausnahmeregelungen fallen, die in dem Anh?rungsbogen aufgeführt werden, senden Sie uns den Bogen mit den entsprechenden Nachweisen (z.B. Kopie Aufenthaltstitel, Pass, Passersatz, amtliche Bescheinigung) per E-Mail an die genannte Ansprechperson zu.
  • Sind Sie ausgenommen oder befreit, erhalten Sie von uns anschlie?end eine Best?tigung über die Ausnahme oder einen Bescheid über die Befreiung von den Studiengebühren.
  • Zur Immatrikulation bringen Sie Ihr originales Ausweisdokument, Ihren Aufenthaltstitel oder sonstige Nachweise mit.
  • Wenn Sie die Studiengebühr bezahlen müssen, legen Sie bei der Immatrikulation einen Zahlungsnachweis vor.

Rückerstatten k?nnen wir Ihnen die Studiengebühr

  • wenn Sie sich innerhalb eines Monats nach Beginn der Vorlesungszeit mit sofortiger Wirkung exmatrikulieren,
  • wenn die Voraussetzungen für die Ausnahme vorlag, sie es aufgrund eines Hindernisses jedoch nicht bis zum Immatrikulation oder Rückmeldung nachweisen konnten,
  • Voraussetzungen für eine gesetzliche Ausnahme binnen eines Monats nach Beginn der Vorlesungszeit eingetreten sind.

Das Formular zur Rückerstattung finden Sie hier